Die Kanzlei Gabriele Meister

Herzlich willkommen auf meiner Webseite. Mein Name ist Gabriele Meister. Ich bin seit 1984 erfolgreich als Rechtsanwältin tätig. Seit 2008 stehe ich Rechtsuchenden* auch als Mediatorin zur Seite.


Schwerpunkte meiner Tätigkeit

Meine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Familienrecht und im Strafrecht. Dazu zählen insbesondere:

Familienrecht

  • Ehescheidung
  • Versorgungsausgleich
  • nachehelicher Unterhalt
  • Vermögensauseinander­setzung (Zugewinnausgleich, Grundstücksauseinander­setzungen)
  • Hausrat
  • Trennungsmodalitäten
  • Kindesunterhalt (minderjährige und volljährige Kinder betreffend)
  • Kindschaftssachen (Sorge- und Umgangsrecht)
  • Gewaltschutzsachen (Stalkingopfer, Opfer häuslicher Gewalt)
  • Betreuungssachen

Strafrecht

  • Strafverteidigungen (Vertretung von Menschen, die Straftaten begangen haben)
  • Nebenklagevertretungen (Vertretung von Menschen, die durch Kapitalstraftaten, Sexualstraftaten, Straftaten wegen Nachstellung etc. geschädigt wurden)

Wer geht schon gern zum Anwalt?

Als Rechtsanwältin mit langer Berufserfahrung weiß ich, dass die wenigsten Menschen gerne zum Anwalt gehen. Manchmal geht es um schöne Ereignisse, wie die Vorbereitung einer Eheschließung. So kann es aus Gründen der Rechtssicherheit sinnvoll sein, sich bei der Erarbeitung eines Ehevertrags von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.

In den meisten Fällen jedoch wird es dafür einen unangenehmen Grund, ein ernstes Problem geben, dem man sich stellen muss – oft verbunden mit emotionalen Belastungen, Ängsten und Unsicherheiten.

Gerade in dieser Situation ist es wichtig, dass der Anwalt sich der Fragen und Probleme seiner Mandanten mit Kompetenz, Erfahrung in seinem Rechtsgebiet, Engagement und Empathie annimmt.

Wir Anwälte haben eben nicht nur mit Paragrafen zu tun, sondern vordergründig immer mit Menschen!


Gabriele Meister

Gabriele Meister

Rechtsanwältin, Mediatorin

Gabriele Meister ist Rechtsanwältin mit den Tätigkeitsschwerpunkten Familienrecht und Strafrecht. Seit 2008 arbeitet sie auch als Mediatorin.


Was Sie von mir erwarten dürfen

Als Rechtsanwältin und Mediatorin ist es mir wichtig, dass ich mir Zeit für Sie nehme. Gemeinsam beschreiben und analysieren wir das Problem, arbeiten Ihre Erwartungen heraus, diskutieren Chancen, Risiken und realistische Ziele sowie die geeignete Vorgehensweise und erstellen einen „Fahrplan“.

Um Ihre Anliegen werde ich mich immer persönlich kümmern. Ich werde Sie ehrlich und realistisch beraten und vertreten.


Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem Anwalt ab?

Am Anfang der Zusammenarbeit steht das persönliche Gespräch. Eine telefonische Erstberatung ist ebenfalls möglich, wird aber eher die Ausnahme sein. Für das Gespräch sollten Sie möglichst alle relevanten Unterlagen und Informationen mitbringen, damit ich mir ein Bild von der Situation machen und ggf. die erforderlichen Schritte – unter Hinweis auf eventuell anfallende Kosten – einleiten kann.

Dabei kann es mehrere Formen der Zusammenarbeit geben:

  • Im Ergebnis einer ausführlichen Beratung, in der dezidiert die tatsächlichen und rechtlichen Umstände sowie die Prozess- und Kostenrisiken besprochen werden, entscheiden Sie, ob es bei der Beratung bleibt oder ob eine rechtliche Vertretung außergerichtlich oder gerichtlich erfolgen soll.
  • Zielführend kann auch ein Mediationsverfahren sein.

Rechtsangelegenheiten sind in der Regel mit Fristsetzungen und Terminvorgaben verbunden. Das können Fristvorgaben einer Behörde, eines anderen Anwalts oder gesetzlich geltende Fristen sein.

Es ist ganz wichtig, Fristen im Auge zu behalten! Bitte zögern Sie deshalb nicht zu lange, einen Anwalt zu konsultieren. Gleiches gilt selbstverständlich für anstehende Termine bei Gericht oder einer Behörde.

Vielleicht wollen Sie auch eine Person Ihres Vertrauens mitbringen, was besonders bei emotional belastenden Themen hilfreich sein kann.


Mediation: Einigung auf eine gute Lösung, ohne Prozess!

Neben der anwaltlichen Vertretung und Durchsetzung Ihrer Interessen biete ich auch das Mediationsverfahren an. Die Mediation ist eine Form der außergerichtlichen Konfliktbeilegung.

Die Konfliktparteien versuchen dabei, eine gemeinsame Vereinbarung zu erreichen, die ihren jeweiligen Interessen entspricht. Die Mediation kann auch während eines laufenden Prozesses durchgeführt werden. Auf Antrag wird das Gericht dann das Ruhen des Verfahrens anordnen. Ein wesentlicher Unterschied zur anwaltlichen Vertretung ist die Unparteilichkeit des Mediators, der beide Parteien befähigt, den Konflikt eigenverantwortlich zu lösen.

Mit der Mediation besteht nicht nur die Chance, schneller und unbürokratischer zu einer für alle Seiten annehmbaren Lösung eines Konflikts zu gelangen. Sie hilft oft auch dabei, zusätzliche Dissonanzen zwischen den Beteiligten zu vermeiden und nicht unnötig weiteres „Porzellan zu zerschlagen“ – ein Gedanke, der es lohnt, gedacht zu werden.


(*) Die Bezeichnung “Recht suchender Mensch/Bürger” klingt etwas umständlich, ist aber ein notwendiger Rechtsbegriff. Eine natürliche Person oder physische Person ist der Mensch – sei es als Kind, Jugendlicher oder Erwachsener – in seiner Rolle als Rechtssubjekt, also als Träger von Rechten und Pflichten. Gegensatz zur natürlichen Person ist die juristische Person, häufig synonym gebraucht für Körperschaften, Vereine und Gesellschaften. (Quelle: Wikipedia)